Grundsteuern
Zum 1. Januar 2022 müssen alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Hintergrund: Die Grundsteuer-Reform
Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden in der Vergangenheit sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind. Das führt dazu, dass es gegenwärtig bei vergleichbaren Immobilien in benachbarter Lage zu erheblich unterschiedlichen Grundsteuerzahlungen kommt.
Mit der Grundsteuer-Reform wird versucht, die Vorgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz umzusetzen.
Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts enthält die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer. Es sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland (rd. 36 Mio. Grundstücke) auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet wird.
Die Folgen
der Grundsteuer-Reform
Die neuen Grundsteuerwerte werden im Besteuerungsverfahren ab dem 1. Januar 2025 angewendet. Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger verändern, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Im neuen System wird ein Teil der Steuerpflichtigen deutlich bessergestellt, ein Teil wird mehr Grundsteuer zahlen, während sich für einige Steuerpflichtige nur marginale Veränderungen ergeben.
Der zeitliche Ablauf
der Grundsteuer-Reform
2018: Bundesverfassungsgericht erklärt das Besteuerungsverfahren für verfassungswidrig
01.01.2022: Stichtag für die neue Grundbesitzbewertung
01.07.2022: Beginn Abgabezeitraum der Grundsteuererklärungen
31.10.2022: Ende Abgabezeitraum der Grundsteuererklärungen
2025: Anwendung der neuen Grundsteuerwerte im Besteuerungsverfahren
Die Leistungen von steuerwerk im Rahmen der Grundsteuererklärung
Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung.
Niklas Wormuth
B.Sc., Steuerberater