Erbrecht in Mönchengladbach
Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt, welche Testamentsarten existieren und wie komme ich an meinen Pflichtteil?
Antworten auf diese und viele andere Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht bietet Ihnen unser Experte, Spezialist und Fachanwalt für Erbrecht: Markus Bungter.
Alle richtig geregelt? Es gibt zweierlei Arten (fast) ohne Gegenleistung etwas zu erhalten: Sie bekommen ein Geschenk oder Sie treten ein Erbe an. Für Informationen und rechtliche Unterstützung in Bezug auf alle Aspekte des Erbrechts sind Sie bei uns genau richtig! Unser Fachanwalt für Erbrecht in Mönchengladbach hilft Ihnen gerne weiter.
Wird Ihnen Ihr Anteil am Nachlass nicht gewährt? Ob als Erbe, Pflichtteilsberechtigter, Testamentsvollstrecker oder Enterbter haben Sie Rechte!
Auskunftsansprüche, die Beendigung der Erbengemeinschaft, die Ausgleichung für Pflege des Erblassers fordern wir gerichtlich ein. Wir kämpfen für ihr Recht! Verschenken Sie es nicht! Rufen Sie uns für einen Termin an. Die Kosten der Beratung klären wir vorab.
Haben Sie ein Leben lang hart gearbeitet und gespart? Soll Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben sinnvoll verwendet werden oder erhalten bleiben? In Ihrem Testament sind Ihre Ziele richtig in Form von Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung und Pflichtteil festzulegen. Die vielen Gestaltungsmöglichkeiten wie zum Beispiel Vor- und Nacherbschaft, Vorausvermächtnis, Anrechnung aus Ausgleich von Schenkungen zu Lebenszeiten, Ersatzerbschaft und Stiftung verwirklichen fast jeden Wunsch. Nur ein Spezialist für Erbrecht sollte die Planung der Vermögensnachfolge übernehmen.
„Selbstgestrickte“ Testamente sind juristisch ungenau. Ungenauigkeit führt zu unterschiedlichem Verständnis. Unterschiedliches Verständnis führt zu Streit. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, sondern sorgen Sie für Sicherheit! Rufen Sie uns an! Wir bieten eine kompetente Beratung.
Wissenswertes zum Thema Erbrecht
Wann brauche ich einen Fachanwalt für Erbrecht?
Wenn ich verhindern möchte, dass sich meine Erben nach meinem Ableben um das von mir geschaffene Vermögen streiten, sollte zur Vermögensnachfolgegestaltung ein Fachanwalt für Erbrecht in unserer Kanzlei in Mönchengladbach aufgesucht werden. Der Fachanwalt für Erbrecht erklärt, welche Regeln bei der Errichtung eines Testamentes, eines gemeinschaftlichen Testamentes oder eines Erbvertrages zu beachten sind. Die Regeln im Testament bzw. im Erbvertrag sollten zwar primär die Interessen des testierenden wiedergeben, jedoch auch die Interessen der Hinterbliebenen ausgewogen berücksichtigen. Dadurch werden zukünftige Streitigkeiten über die Wirksamkeit und den Inhalt eines Testamentes oder Erbvertrages vermieden. Bei größeren Vermögen ist es sinnvoll, das Testament optimiert zu errichten. Für diese Beratungsleistungen bedarf es der Fachkompetenz eines Fachanwalts für Erbrecht, der auch tatsächlich schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig ist. Unsere Kanzlei in Mönchengladbach bietet den Fachanwalt der ständig im Erbrecht arbeitet und so eine große Erfahrung in der Praxis erzielt hat.
Was ändert sich für mich durch die EU Erbrechtsverordnung?
Haben Sie eine Ferienwohnung im Ausland, müssen Sie die Anwendung internationalen Rechtes berücksichtigen. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt nunmehr auch in Deutschland, dass das Recht auf den Erbfall anzuwenden ist, dass in denjenigen Staaten gilt, in dem der Erblasser seinen letzten Aufenthalt hat. Dann ist das nationale Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes zu berücksichtigen. Verbringen Sie Ihren Lebensabend zum Beispiel in der in Spanien, Österreich oder der Schweiz gelegenen Ferienwohnung, so kann ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt in diesem Land liegen. Das nationale Erbrecht dieser Länder unterscheidet sich von dem in Deutschland geltenden nationalen Erbrecht ganz erheblich. So kennt zum Beispiel das spanische Recht kein gemeinschaftliches Testament der Eheleute. Ein nach deutschem Recht wirksames gemeinschaftliches Testament wäre unwirksam. Unser Tipp: Bestimmen Sie eine Rechtswahl im Testament, um das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit anzuwenden. So ist festgelegt, dass deutsches Recht anzuwenden ist, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Kann ein Fachanwalt für Erbrecht ein Testament beurkunden?
Nach deutschem Recht kann ein Rechtsanwalt für Erbrecht keine notarielle Beurkundung eines Testamentes vornehmen. Die Beurkundung ist dem Notar vorbehalten. Der Rechtsanwalt kann jedoch ein Testament gestalten. Hier liegt die wesentliche Arbeit des Rechtsanwaltes. Aufgrund seiner großen Erfahrung und Kenntnis kann der Fachanwalt für Erbrecht als Experte ein maßgeschneidertes Testament für die Wünsche des Testierenden erstellen. Der Fachanwalt für Erbrecht kann sie auch darüber beraten, ob eine notarielle Beurkundung sinnvoll ist. Ein ohne notarielle Beurkundung errichtetes Testament ist wirksam, wenn es vom Testierenden eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Den Inhalt des Testamentes gibt der fachkundige Anwalt vor.
Unser Fachanwalt für Erbrecht verfügt über eine große Erfahrung bei der Errichtung von Testamenten. Er ist in der Lage, die erbrechtlichen Instrumente gezielt für Sie einzusetzen. Damit kann das von Ihnen erstrebte wirtschaftliche Ergebnis erzielt werden. Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen mindestens 2 Vertragspartnern, die nicht miteinander verheiratet sein müssen, über eine erbrechtliche Verfügung. Der Erbvertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden. Inhalt des Erbvertrages können verschiedene Dinge sein. Nicht nur die Einsetzung als Erbe kann Gegenstand des Erbvertrages sein, sondern auch ein Vermächtnis. So können nicht miteinander verheiratete Lebensgefährten, die gemeinsam Eigentümer eines Hauses sind, sich zum Beispiel gegenseitig mit einem Vermächtnis bezüglich des ½ Eigentumsanteils bedenken.
Muss ich überhaupt ein Testament errichten?
Eine Pflicht zur Errichtung eines Testamentes besteht nicht. Wird kein Testament errichtet, gilt die gesetzliche Erbfolge. Soll von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden, so muss dieser Wille aber in einem Testament oder einem Erbvertrag niedergelegt werden. Bei fehlendem Testament geht in den meisten Fällen die Erbfolge auf mehrere Erben über. Das bedeutet, dass eine Erbengemeinschaft entsteht. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft, die einzelnen Erben, müssen bei Verfügungen, d.h. Verkauf von Nachlassgegenständen, gemeinschaftlich entschieden. Nicht immer wird hier Einstimmigkeit erzielt. Folge ist häufig ein langer Streit, der eventuell vor Gericht ausgetragen wird. Solche Rechtsstreitigkeiten können den Wert des Vermögens schnell aufzehren. Zur Vermeidung sollte in einem Testament festgelegt werden, wer rechtlich entscheiden kann.
Ein Testament hat darüber hinaus den Vorteil, dass die Erbfolge relativ schnell geklärt ist. Ein Erbschein kann schnell ausgestellt werden. Bei der gesetzlichen Erbfolge müssen unter Umständen erst zahlreiche Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil etc.) besorgt werden. Die Ausstellung eines Erbscheins kann hierdurch verzögert werden. Unser Spezialist für Erbrecht kann sie in der Besprechung darüber beraten, ob in Ihrem Fall die Errichtung eines Testamentes sinnvoll ist.
Hilft mir der Fachanwalt für Erbrecht als Pflichtteilsberechtigter?
Sind Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden, können Ihnen Pflichtteilsrechte zustehen. Beim geltend machen dieser Pflichtteilsansprüche kann Ihnen der Fachanwalt für Erbrecht helfen. Häufig ist es nicht sinnvoll, direkt den Pflichtteilsanspruch „geltend“ zu machen. Hier ergeben sich rechtliche und steuerliche Konsequenzen. Die Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche ist eine steuerbare Handlung. Liegt der Anspruch oberhalb der Freigrenze, lösen Sie Steuern allein durch die Geltendmachung aus, ohne dass Sie schon etwas erhalten haben. Die Steuern entstehen aus dem Vermögen, das Ihnen rechtlich zusteht und nicht aus dem, welches sie erhalten. Erhalten Sie weniger, könnte eventuell in dem Verzicht eine Schenkung liegen, die ebenfalls Steuern auslösen würde.
Auch wäre zu berücksichtigen, ob in dem Testament, eventuell in dem gemeinschaftlichen Testament, einem „Berliner Testament“ oder ähnlichen, nicht Pflichtteilsstrafklauseln enthalten sind. Unter Umständen führen diese dazu, dass beim Erbfall nach dem zweiten Elternteil die Erbeinsetzung verloren geht. Der Fachanwalt für Erbrecht kennt die Tücken und kann sie sicher durch den Dschungel der rechtlichen Ansprüche eines Pflichtteilsberechtigten leiten. Unser kompetenter Fachanwalt für Erbrecht weiß auch, welche der verschiedenen Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten eher eingefordert werden.
Wer erstellt das Nachlassverzeichnis?
Der Erbe hat dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen Verlangen ein Nachlassverzeichnis vorzulegen. Das Nachlassverzeichnis ist geordnet nach Aktiva und Passiva zu erstellen. Wichtig ist, bei den Aktiva auch solche Forderungen einzustellen, die erst nach dem Tod des Erblassers erfüllt werden. Dies können zum Beispiel Ansprüche gegen die Beihilfe sein oder Forderungen aus der Lebensversicherung. Der Fachanwalt für Erbrecht kann zuverlässig beurteilen, welche Forderungen zum Nachlass gehören und sie richtig einordnen. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass das Nachlassverzeichnis von einem Notar erstellt wird. In diesem Fall ist der Erbe verpflichtet, einen Notar zu beauftragen. Der Pflichtteilsberechtigte kann zudem verlangen, dass er bei der Erstellung hinzugezogen wird. Der Notar hat eine eigene Amtsermittlungspflicht. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht muss der Notar Auskünfte von Banken, dem Grundbuchamt, dem Finanzamt aber auch von dem Erben einholen.
Hilft der Fachanwalt für Erbrecht bei einer Erbausschlagung?
Die Erbschaft sollte ausgeschlagen werden, wenn Sie sicher sind, dass der Nachlass überschuldet ist. Bei bloßer Unkenntnis über die vorhandenen Nachlasswerte empfiehlt es sich noch nicht, die Erbschaft auszuschlagen. Wichtig ist, dass Sie die Frist zur Ausschlagung beachten. Die Frist beträgt 6 Wochen. Bei der Eröffnung von Testamenten oder Erbverträgen beginnt die Frist 6 Wochen nach der Bekanntgabe der Eröffnung. Ohne ein Testament beginnt die Frist mit der Kenntnis des Todes. Erlangen Sie erst nach Ablauf der Frist sichere Kenntnis über die Überschuldung, so besteht die Möglichkeit, die von Gesetz wegen fingierte Annahme unverzüglich anzufechten.
Der Fachanwalt für Erbrecht berät Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und die Form der Ausschlagung. Vorsicht ist geboten, wenn sie vor der Ausschlagung bzw. Anfechtung Vermögensgegenstände verwertet haben. In diesem Fall ist eine Rücksprache mit dem Fachanwalt für Erbrecht geboten. Der Fachanwalt kann sie auch beim Gang zum Nachlassgericht begleiten und Ihnen bei der Abgabe der notwendigen Erklärungen helfen. Zusätzlich kann er auch mit dem Notar die Beurkundung der Erbausschlagung bzw. die Beurkundung der Erbanfechtung absprechen und vorbereiten.
Kann ich einen Rechtsanwalt für Erbrecht zum Testamentsvollstrecker einsetzen?
Das Amt des Testamentsvollstreckers bedarf grundsätzlich keiner beruflichen Qualifikation. Sinnvoll ist es jedoch, wenn sie einen Fachanwalt für Erbrecht als Testamentsvollstrecker einsetzen. Das Amt des Testamentsvollstreckers ist mit vielen Pflichten verbunden. Die Pflichten sind oft nur dem Experten für Erbrecht bekannt. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich, einen kompetenten Testamentsvollstrecker zu benennen. Sie müssen diesen nicht namentlich nennen. Eine abstrakte Bezeichnung, die sich jedoch auf eine bestimmte Person zurückführen lässt, kann ausreichend sein. So können Sie zum Beispiel im Testament die Formulierung verwenden, dass der Fachanwalt für Erbrecht Mönchengladbach, der in der interdisziplinären Kanzlei steuerwerk das erbrechtliche Dezernat leitet, als Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Das Amt als Testamentsvollstrecker beginnt, wenn der Rechtsanwalt für Erbrecht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt, dass er das Amt als Testamentsvollstrecker annimmt.
Erstellt der Fachanwalt für Erbrecht die Erbschaftsteuererklärung?
In den meisten Fällen sind die Erben verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Die Erbschaftsteuererklärung kann sowohl ein Steuerberater als auch ein Fachanwalt für Erbrecht erstellen. Die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung gehört zum täglichen Geschäft des Steuerberaters. Er kennt sich mit den erbrechtlichen Besonderheiten aus. Es empfiehlt sich zudem die Erbschaftsteuererklärung von einem Fachanwalt für Erbrecht begleiten zu lassen. Die in unserer Kanzlei beschäftigten Rechtsanwälte für Erbrecht haben Erfahrung mit der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen. Zu beachten ist, dass es neben den üblichen Freibeträgen zahlreiche weitere Freibeträge für bestimmte Situationen gibt. So gibt es einen Pflegefreibetrag, aber auch einen weiteren Freibetrag für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien. Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Sie gerne.
Der Fachanwalt für Erbrecht in Mönchengladbach berät Sie zu lebzeitigen Schenkungen.
Weit verbreitet ist die Meinung, dass es günstiger sei, zu Lebzeiten Schenkungen vorzunehmen. Dabei wird häufig übersehen, dass dem Schenkenden eine gewisse Flexibilität abhandenkommt. Bei der Schenkung sind sorgfältig die Vor- und Nachteile abzuwägen. Welche für Ihren Fall gelten, weiß der Fachanwalt für Erbrecht. Er kann Sie dazu beraten, ob es sich lohnt, zu Lebzeiten schon eine Schenkung vorzunehmen. Er weiß zudem, ob es sich rechnet, das Einfamilienhaus zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen, damit es nicht für die eventuell anfallenden Pflegeheimkosten veräußert wird.
Brauche ich einen Erbschein?
Einen Erbschein brauchen sie dann, wenn sie sich als Erbe legitimieren, d.h. ausweisen müssen. Die Legitimation kann auch mit einem eröffneten notariellen Testament erfolgen. Allerdings muss die Erbfolge klar ersichtlich sein. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kann der Fachanwalt für Erbrecht am besten beurteilen.
Kann der Rechtsanwalt für Erbrecht eine Patientenverfügung erstellen?
Die Patientenverfügung dient in erster Linie dazu, den behandelnden Ärzten den Willen mitzuteilen. An die inhaltliche Konkretisierung einer Patientenverfügung sind aufgrund der Rechtsprechung nunmehr erhöhte Anforderungen zu stellen. Unser Fachanwalt für Erbrecht in Mönchengladbach wird Ihnen mitteilen können, welche konkreten Angaben in der Patientenverfügung erforderlich sind. Die bisher verwendeten abstrakten Patientenverfügungen, die zum Beispiel dann gelten, wenn man sich in einem unabwendbaren Sterbeprozess befindet, sind in der allgemeinen Form nicht unbedingt gültig.
Eine transmortale oder postmortale Vollmacht auch Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht sollte demjenigen ausgestellt werden, der im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit oder bei Ihrem Ableben die rechtlichen Dinge sofort erledigen können muss. Haben Sie zum Beispiel einen Gewerbebetrieb, ist ein rechtliches Handeln mit Ihrem Ableben erforderlich. Ohne Vollmacht wird gegebenenfalls ein Erbschein notwendig sein. Die Ausstellung kann mehrere Wochen dauern. Gegebenenfalls kann in dieser Zeit nicht über das Konto verfügt werden. Notwendige Zahlungen an Mitarbeiter bleiben aus, auch Lieferanten können nicht bedient werden. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht bei steuerwerk
Markus Bungter
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht