Jeder Unternehmer geht im Laufe seiner unternehmerischen Tätigkeit mit Kunden und/oder Geschäftsfreunden essen. Doch was muss hierbei beachtet werden?

 

Grundsätzlich müssen nachfolgende Punkte auf der Bewirtungsquittung angegeben werden:

 

Ort der Bewirtung:

Name und Ort des Restaurants oder des eigenen Unternehmens (wenn die Bewirtung nicht im Restaurant selbst stattgefunden hat)

 

Tag der Bewirtung:

Angabe des Datums

 

Anlass der Bewirtung:

Hier reicht es nicht, wenn Sie “Kundenpflege“ oder “Geschäftsessen“ als Bezeichnung erfassen. Formulierungen wie z.B. Aufbau einer Filiale, Planung eines Auftrages, Abstimmung Lieferbedingungen, sind konkrete Angaben.

 

Höhe der Aufwendungen:

Bei Bewirtungen, die nicht in einem Restaurant stattgefunden haben, sondern in den eigenen Betriebsräumen, müssen Rechnungen über die Speisen und Getränke vorgelegt werden.

 

Teilnehmer der Bewirtung:

Es müssen die vollständigen Namen aller Teilnehmer an einer Bewirtung festgehalten werden. Nur bei einer größeren Gruppe reicht es aus, wenn der Personenkreis und die Anzahl der Personen genannt werden.

 

Besonderheiten bei Bewirtungsbelegen im Restaurant:

 

Um die Bewirtungsquittungen als Betriebsausgabe und den Vorsteuerabzug geltend zu machen, müssen die Restaurantrechnungen folgende Kriterien erfüllen:

 

  • maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet; das ist der Fall, wenn sich eine Registriernummer auf der Rechnung befindet,

 

  • den Name und die Anschrift sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer des Restaurants,

 

  • den Namen und die Anschrift des Unternehmers (diese Angaben dürfen handschriftlich oder durch Stempelaufdruck ergänzt werden),

 

  • das Ausstellungsdatum und Leistungsdatum sowie die Rechnungsnummer. Die Angaben müssen durch die Registrierkasse aufgedruckt sein (handschriftliche Ergänzung oder Stempel sind hier unzulässig),

 

  • den Verzehr (Speisen und Getränke) einzeln aufschlüsseln und bezeichnen,

 

  • die Höhe des Trinkgeldes muss auf der Rechnung stehen, es kann allerdings auch vom Kellner handschriftlich auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Beleg bestätigt werden.

 

Wichtig:

Alle Angaben müssen spätestens bis zum Ende eines Geschäftsjahres vollständig vorliegen.

 

Unser Finanzbuchhaltungs-Team steht Ihnen bei Rückfragen und Beratungsbedarf sehr gerne zur Verfügung.