Am 27.03.2024 wurde das Wachstumschancengesetz verkündet. Über die wichtigsten Änderungen möchten wir Sie im Folgenden informieren:

Geschenke an Geschäftsfreunde

Für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2023 können Geschenke an Geschäftsfreunde bis zu 50 € (netto) als gewinnmindernde Betriebsausgabe abgesetzt werden. Bislang lag die Grenze bei bis zu 35 € (netto).

Degressive Abschreibung

Für beweglich abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. März 2024 und vor dem 01. Januar 2025 angeschafft wurden, wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Sie ist in Höhe von 20% der verbleibenden Anschaffungskosten, aber maximal in Höhe der zweifachen linearen Abschreibung möglich.

Für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 01. Oktober 2029 begonnen wurde, ist es möglich, statt der linearen Abschreibung die degressive Abschreibung zu wählen. Die Abschreibung ist jährlich in Höhe von 5% des Restwertes möglich. Der Wechsel zur linearen Abschreibung ist weiterhin möglich. Die Abschreibung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Gebäude in einem Mitgliedsstaat belegen ist und vom Steuerpflichtigen hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wurde.

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten

Für die Herstellung neuer Mietwohnungen, bei denen der Bauantrag nach dem 31. August 2018 und vor dem 01. Januar 2022 oder nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 01. Oktober 2029 gestellt wurde, kann neben der linearen oder degressiven Abschreibung für Gebäude, eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung kann jährlich bis zu 5% der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren in Anspruch genommen werden.

Die Sonderabschreibung kann für Wohnungen, bei denen der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 01. Oktober 2029 gestellt wurde, nur in Anspruch genommen werden, wenn die Wohnung in einem Mitgliedsstaat belegen ist und die Anschaffungskosten nicht mehr als € 5.200,00 pro m² Wohnfläche betragen. Die maximale Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung liegt in diesem Fall bei € 4.000,00 pro Quadratmeter Wohnfläche.

Buchführungsgrenzen

Die Schwellenwerte ab denen Unternehmer zur Führung von Büchern verpflichtet sind wurden angehoben.

Die Umsatzgrenze wurde von 600.000 € auf 800.000 €, sowie die Gewinngrenze von € 60.000 auf € 80.000 erhöht.

Grenzen in der Umsatzsteuer

Die Umsatzhöchstgrenze für die Anwendung der Ist-Versteuerung wurde ebenfalls von 600.000 € auf 800.000 € angehoben.

Ab 2025 sind Unternehmer erst zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet, wenn die Umsatzsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mehr als 2.000 € betragen hat. Bis Ende 2024 liegt die Grenze weiterhin bei 1.000 €.

Abgabeverpflichtung für Kleinunternehmer

Das Wachstumschancengesetz sieht bezüglich der Abgabeverpflichtung einer Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer eine bürokratische Entlastung vor. Ab dem Steuerjahr 2024 müssen Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG erstmals keine Umsatzsteuererklärung mehr beim Finanzamt einreichen.

0,25% Regel bei Privatnutzung reiner Elektrofahrzeuge

Bei reinen Elektrofahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis unter der Höchstgrenze, darf ein Viertel der Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der privaten Nutzung herangezogen werden.

Die Höchstgrenze des Bruttolistenpreises wurde für nach dem 31.12.2023 angeschaffte Fahrzeuge von 60.000 € auf 70.000 € erhöht.

Spenden an ausländische Empfänger

Spenden an ausländische Organisationen sind nur abzugsfähig, wenn die empfangende Organisation im Zuwendungsempfängerregister eingetragen ist.

Private Veräußerungsgeschäfte

Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nun bis zu der Freigrenze von 1.000 € steuerfrei. Zuvor lag die Freigrenze bei 600 €.

Qualifizierungsgeld

Ab dem 01. April 2024 wird das Qualifizierungsgeld eingeführt. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Betriebe und deren Beschäftigte, wenn ein Arbeitsplatzverlust durch Strukturwandel droht, aber eine Weiterbildung eine Weiterbeschäftigung im selben Unternehmen ermöglicht.

Das Qualifizierungsgeld dient der Deckung des Lebensunterhalts für die Dauer der Teilnahme an solch einer Weiterbildung. Die Zahlung des Qualifizierungsgeldes ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Geplante Änderungen, die doch nicht verabschiedet wurden:

  • Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen: Der Freibetrag bei Betriebsveranstaltungen bleibt bei 110 € pro Mitarbeiter
  • Verpflegungsmehraufwendungen: Es kommt zu keiner Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen. Für Abwesenheitszeiten von mehr als 8 Stunden sowie An- und Abreisetage kann weiterhin eine Pauschale von 14 € angesetzt werden. Bei Abwesenheitszeiten über 24 Stunden kann die Pauschale von 28 € angesetzt werden.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten: Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird nicht angehoben und liegt weiterhin bei 250 € bis 800 €. Die geplanten Änderungen zum Sammelposten wurden ebenfalls nicht verabschiedet. Daher kann ein Sammelposten weiterhin für Wirtschaftsgüter bei Anschaffungskosten von 250 € bis 1.000 € gebildet werden. Die Abschreibung des Sammelpostens erfolgt unverändert über 5 Jahre.
  • Freigrenze für geringe Miteinnahmen: Eine Regelung zur Steuerfreiheit von geringen Mieteinnahmen wurde nicht verabschiedet. Es sind unverändert alle Mieteinnahmen steuerpflichtig.
  • Entfall der Fünftelregelung bei der Lohnsteuer: Der Entfall der Fünftelregelung ab dem Jahr 2024 wurde ebenfalls nicht verabschiedet. Erst ab dem Jahr 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet, sondern kann ab dann nur noch über die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserer Ausführung um keine abschließende Aufstellung von steuerlichen Änderungen handelt. Neben den vorgestellten Änderungen gibt es noch zahlreiche weitere beschlossene Änderungen.

Bei Rückfragen und dem Wunsch einer weiterführenden Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.